Versicherte sind uneingeschränkt weiter zu behandeln
Kategorie: Versicherungs-News | Geldanlage | Datum: 03.11.2010
"Es ist unverantwortlich, dass die Zahnärzteschaft ihre Honorarverteilungsprobleme auf dem Rücken der Versicherten austrägt", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. "Versicherte sollten sich nicht verunsichern lassen und keinesfalls für Kassenleistungen eine private Zahlung vereinbaren", so Müller. Der Anspruch der Versicherten auf zahnmedizinische Versorgung bestehe uneingeschränkt weiter und sei nicht nur auf Notfälle beschränkt, heißt es weiter.
Die zahnärztliche Vergütung wird von den Krankenkassen und der Zahnärzteschaft gemeinsam ausgehandelt. "Mit diesem Budget haben die Zahnärzte die Versorgung ganzjährig sicher zu stellen, so ist es gesetzlich vorgeschrieben", Andreas Fabri, Mitglied des Verwaltungsrates der Vereinigten IKK.
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