Verfassungsgericht kippt Hartz-IV-Sätze
Kategorie: DAX - MDAX - TecDAX News | Top-Artikel | Geldanlage | Datum: 09.02.2010
Als Folge des Urteils werden die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder in Höhe von derzeit 215 Euro (unter 6 Jahren) / 251 Euro (unter 14 Jahren) / 287 Euro (14 bis 18 Jahre) im Monat voraussichtlich erhöht werden. Ob dies auch für den Erwachsenen-Regelsatz in Höhe von 359 Euro im Monat gilt, ist derzeit nicht absehbar.
Der Gesetzgeber habe bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines laufenden Bedarfs für die Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen erfasst werde, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken sei, erklärten die Verfassungshüter.
Die verfassungswidrigen Normen bleiben bis zu einer Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiterhin anwendbar. Allerdings sind in Einzelfällen auch bereits vorher andere Grundlagen zur Berechnung der Leistungen anzuwenden.
Bild: ©www.flickr.com/paintMonkey
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