Urteil: Haspa muss Lehman-Anleger entschädigen
Kategorie: DAX - MDAX - TecDAX News | Derivate Radar | Datum: 23.06.2009
Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Haspa ihre Beratungspflicht verletzt habe. Der Rentner sei nicht ausreichend über die Risiken informiert worden, weil er unter anderem nicht über die fehlende Einlagensicherung, Gewinnprovisionen und das wirtschaftlichen Eigeninteressen der Bank hingewiesen worden sei. Das Landgericht stellte jedoch auch fest, dass die Haspa ihre Beratungspflicht nicht verletzt habe, weil sie nicht auf das Risiko, das mit einer möglichen Pleite von Lehman Brothers eingehen könnte, hingewiesen habe. Das sei zu dem damaligen Zeitpunkt noch theoretischer Natur gewesen. Die Haspa kündigte Medienberichten zufolge Berufung gegen das Urteil (Az. 310 O 4/09) an.
Die Haspa hatte bisher 1.000 Anleger freiwillig entschädigt. 4.000 weitere Anleger hatten bei der Bank Lehman-Zertifikate gekauft und sind bisher nicht abgefunden worden.
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