Stromkonzerne kommen um zweite Atomabgabe herum
Kategorie: DAX - MDAX - TecDAX News | Top-Artikel | Datum: 23.08.2010
Einem Zeitungsbericht vom Montag zufolge gibt es bereits wieder neue Wendungen in der Atompolitik. Die Koalition wollte ursprünglich zusätzlich zur Brennelemente-Steuer einen zweiten Obulus mit einem weiteren Volumen von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr zur Haushaltssanierung schaffen. Damit solle ein Teil der Zusatzgewinne abgeschöpft werden, die die Atomkonzerne durch die Verlängerung der Kraftwerkslaufzeiten erzielten. Wie nun die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, ist dieses Vorhaben inzwischen Makulatur, die Atomindustrie wird voraussichtlich um die zweite Abgabe doch herumkommen. Über die Brennelemente-Steuer hinaus werde es keine weitere Abgabe in nennenswertem Umfang geben, schließt die Zeitung. In der Koalition wird demnach befürchtet, dass die Belastungsgrenze der betroffenen Unternehmen überschritten werden könnte.
Sollte die Abgabe scheitern, wäre das eine Niederlage für Umweltminister Norbert Röttgen. Er hatte im Magarin „Der Spiegel“ angedeutet, dass er nicht an der finanziellen Belastung der Stromkonzerne rütteln wolle. "Der Konsolidierungsbeitrag wird auf jeden Fall erbracht und als Summe auch schon Anfang September beschlossen werden", sagte der CDU-Politiker dem Magazin. Offen seien nur noch die Form sowie die Frage der Gewinnabschöpfung zugunsten von erneuerbaren Energien. Nachdem Eon und RWE für das erste Halbjahr einen Gewinn von zusammen mehr als 9 Milliarden Euro erzielt hätten, müssten die Konzerne "zumindest sehr genau erklären, warum sie eine Steuer nicht schultern können, zumal damit auch die Folgen ihres eigenen Tuns bezahlt werden", etwa die Sanierung des maroden Endlagers Asse. Der Umweltminister forderte, "dass ein Großteil der zusätzlichen Gewinne, die aus Laufzeitverlängerungen erzielt werden, in die erneuerbaren Energien fließen".
Zwar gehen die Experten der Regierung laut der "Süddeutsche" davon aus, dass die Stromkonzerne auch mehr als 2,3 Milliarden Euro pro Jahr an den Staat zahlen könnten. Durch die Kombination gleich zweier zusätzlicher Abgaben sowie teurer neuer Sicherheitsanforderungen könne aber der Betrieb einzelner Kraftwerke unrentabel werden. Damit, so die Einschätzung der Fachleute, würde die Regierung ihren Beschluss, die Restlaufzeiten der Atommeiler zu verlängern, ad absurdum führen. Die Verfassungsrechtler im Bundesjustizministerium gehen davon aus, dass die Atom-Laufzeiten ohne Beteiligung des Bundesrat nur höchstens um zwei Jahre und vier Monate verlängert werden dürfen. Weite der Teile der Union und die Stromkonzerne möchten dagegen eine Verlängerung von mehr als 15 Jahren ohne Zustimmung der Länderkammer beschließen.
Bild: ©www.flickr.com/René Ehrhardt
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