Berlin (BoerseGo.de) – Die zusätzlichen Kürzungen von bis zu 16 Prozent für die Solarbranche werden vermutlich tatsächlich im Juli in Kraft treten. Die entsprechende Gesetzesänderung im Erneuerbaren Energien Gesetz wird in Kürze von den Abgeordneten der Regierungsparteien in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Bei diesem Verfahren verkürzt sich der Gesetzgebungsgesetz stark. Lesungen im Bundestag sind für die Gesetzesänderung in der letzten Aprilwoche und der vorletzten Maiwoche anberaumt.
Große Spielräume für Nachbesserungen bleiben nach Einschätzung von Experten nicht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert das Ausmaß der zusätzlichen Kürzungen. Denn nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz in seiner jetzigen Form wurde die Einspeisevergütung für Solarstrom bereits zu Jahresbeginn um zehn Prozent zurückgefahren. Zudem verunsichere die relativ plötzliche Kappung der Subventionen die gesamte Branche. Der Bundesverband Erneuerbare Energie fordert mit Blick auf die Empfehlung des Bundeskabinetts zumindest Nachbesserungen bei den Bemessungszeiträumen. Der Monat vor der anstehenden nächsten Kürzung sei zum Beispiel nicht repräsentativ für den Markt, da dort mehr Anlagen entstehen würden, als in den restlichen Monaten. Hintergrund ist, dass die Basis für die prozentuale Kürzung sich nach der installierten MegaWatt-Zahl richtet.
Wie das Bundesumweltministerium mitteilte, empfiehlt das Bundeskabinett, die Vergütung für Dachanlagen einmalig 16 Prozent zum 1. Juli 2010 zu kappen. Ab diesem Zeitpunkt soll die Absenkung der Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen elf Prozent und für sonstige Flächen 15 Prozent betragen. Laut der Empfehlung sinken die Vergütungssätze zum Jahresende um zwei Prozent und 2011 um drei Prozent pro 1.000 MegaWatt zusätzlichem Marktvolumen, wenn die Zielmarke von 3.500 MegaWatt überschritten wird. Dass dieses Marktwachstum tatsächlich überschritten wird, halten Branchenexperten für wahrscheinlich. Des Weiteren werden Solaranlagen Ackerflächen nicht mehr gefördert. Lediglich Freiflächenanlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan bestand, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Diese Anlagen sind nicht von der einmaligen Absenkung betroffen.
Michaela Sprenger,
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