Luxemburg (BoerseGo.de) – Die Schweizer Bank UBS und der Wirtschaftsprüfer Ernst& Young können nicht direkt von Madoff-Opfern verklagt werden. Wie die „Financial Times“ berichtet, hat ein Gericht in Luxemburg entschieden, dass die Anleger, die durch eine Investition in den Hedgefonds LuxAlpha in das von Bernard Madoff aufgebaute Pyramidengeflecht geraten sind, ihre Schadensansprüche vor dem Insolvenzverwalter des Fonds geltend machen müssen. Derzeit gibt es laut dem Bericht über 100 Klagen gegen die UBS. Der Bank wird darin vorgeworfen, dass ihren Pflichten als Vermögensverwahrer nicht nachgekommen sei und dadurch Madoff die Kontrolle überlassen habe. Ernst&Young hatte die Konten des LuxAlpha geprüft.
Schadensklagen von Madoff-Opfern gegen UBS und Ernst&Young abgewiesen
Kategorie: Hedgefonds-News | Finanznachrichten Schweiz | Analyse Unternehmen Deutschland/Europa | Datum: 05.03.2010
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