Der Amtsschimmel deutscher Gerichte hat mal wieder laut gewiehert. Zum Erstaunen Ihres Kolumnisten gibt es nun sogar mal nach langer Zeit wieder ein Urteil zugunsten des normalen Bürgers. Freilich musste der lange darum kämpfen. Der Rechtstreit begann im November 2005. Bislang hatte der Bürger gelegentlich verloren, oft sogar gewonnen. Ein Sieg half aber nichts, da der Unternehmensgoliath natürlich Widerspruch einlegte. Aber jetzt sieht es ganz gut aus, dass die normale menschliche Vernunft doch endgültig siegt.

Per Gesetz nun erlaubt: Waschen mit Regenwasser in der Waschmaschine (Bild: privat/eh)
Es geht um Regenwasser, und ob es der normale Bürger zum Wäschewaschen in einer Waschmaschine benutzen darf. Geklagt hatte der Bürger Alfons Kalke aus dem fränkischen Sulzfeld. »Es ging mir nicht ums Geld-, sondern ums Ressourcensparen«, betont er. Für den Bau einer dazugehörigen Zisterne habe er 7.000 Euro bezahlt. In dem Streit legte sich bislang der Wasserversorger quer.
Der Kunde durfte bislang laut Wasserabgabesatzung Regenwasser nur im Garten und für die Toilettenspülung nutzen. Nach Ansicht des Wasserversorgers hätte Wasser zum Wäschewaschen Trinkwasserqualität haben müssen. Dabei haben Ökologen schon längst nachgewiesen, dass das Quatsch ist.
Die Urteilsbegründung (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 44.09) des Verwaltungsgericht Würzburg und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs lautet u.a.: »Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendete Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist.« Dieser Satz ist ja noch einigermaßen verständlich. Aber den Richtern muss es richtig Spaß gemacht haben zu begründen, dass »Bakterien unabhängig von der Herkunft des Waschwassers spätestens beim Trocknen der Wäsche weitestgehend entfernt oder abgetötet werden, sodass die Restverkeimung getrockneter, mit Regenwasser gewaschener Wäsche der mit Trinkwasser gewaschenen vergleichbar ist«.
Wie zu erwarten will der Wasserversorger in den nächsten Tagen entscheiden, ob man auch gegen das neue Urteil in Berufung geht. Übrigens: Der Wasserversorger ist der Wasserzweckverband Gruppe Mitte aus dieser Gegend – und dessen Verbandsvorsitzender ist Thomas Helbling, 1. Bürgermeister der Stadt Bad Königshofen. In dem Streit ging es also um Bürgermeister gegen Bürger – schöne Zustände. (eh)
Engelbert Hörmannsdorfer,
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