Eines meiner Lieblingsthemen, allerdings nur wenn es um‘s Schreiben geht. Ansonsten kann ich mich eigentlich nur täglich ärgern über den Wust an Unsinn, den man zu der Thematik lesen muss. Neues Highlight letzte Woche war – leider – ein FDP-Politiker, er sitzt im Europaparlament.
„Es ist allgemein immer schwerer zu vermitteln, dass der Normalbürger beim Kauf eines Brotes beim Bäcker Mehrwertsteuer zahlen muss, Akteure an den Finanzmärkten für den Kauf von Aktien oder Derivaten jedoch nicht.“
Alles klar! Gerne würde ich diesem Dünnbrettbohrer bei Kaffee und Croissant erklären, was der Unterschied zwischen Brötchen und Aktien ist, wie die Mehrwertsteuer konzipiert ist, und dass die Finanztransaktionssteuer eben nicht als Mehrwertsteuer entworfen ist – dürfte aber sinnlos sein.
Es gibt seit September 2011 einen offiziellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Es ist ein bisschen komplexer als die oftmals in den Medien zu lesende Reduktion auf Steuersätze 0,1% für Aktien und Anleihen sowie 0,01% für Derivate, aber der Einfachheit halber bleiben wir dabei. Ich fasse die Eckpunkte zusammen:
- Erfasst werden praktisch alle Finanz-Produkte und Handelsarten
- Es zählt das Ansässigkeitsprinzip: Ist mindestens eine der handelnden Parteien in einem Staat ansässig, der die Steuer einführt, muss diese abgeführt werden
- Primärmärkte werden ausgenommen (Zeichnung von Aktien und Anleihen)
- Typische Finanzgeschäfte des „täglichen Bedarfs“ wie Überweisungen oder Darlehen werden ebenso wenig besteuert wie Devisenkassatransaktionen.
- Es gibt zwei Steuersätze: Nur damit Sie mal sehen wie grazil philosophisch Juristen formulieren können, hier die die Finanztransaktionen, die mit 0,1% besteuert werden:
Artikel 5: Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
1. Bei anderen als den in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und in Bezug auf Derivatkontrakte in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b genannten Finanztransaktionen setzt sich die Steuerbemessungsgrundlage aus allen Komponenten zusammen, die die von der Gegenpartei oder einer dritten Partei für die Übertragung entrichtete oder geschuldete Gegenleistung darstellen.
2. Abweichend von Absatz 1 gilt in den in diesem Absatz genannten Fällen der zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Finanztransaktionssteuer ermittelte Marktpreis als Steuerbemessungsgrundlage:
(a) wenn die Gegenleistung geringer ist als der Marktpreis;
(b) in den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b genannten Fällen.
3. Für die Zwecke des Absatzes 2 wird unter dem Marktpreis der Gesamtbetrag verstanden, der als Gegenleistung für das betreffende Finanzinstrument bei einer Transaktion zwischen voneinander unabhängigen Geschäftspartnern gezahlt worden wäre.Noch viel filigraner klingt Art. 6: Hier wird mit 0,01% besteuert:
Artikel 6: Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Bei in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c und in Bezug auf Derivatkontrakte in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstaben a und b genannten Finanztransaktionen ist die Steuerbemessungsgrundlage der Nominalbetrag des Derivatkontrakts zum Zeitpunkt der Finanztransaktion. Wird mehr als ein Nominalbetrag festgestellt, dient der höchste Betrag zur Festsetzung der Steuerbemessungsgrundlage.
Ich denke nun ist alles klar, oder?
Sagen wir einfach ganz grob: Aktien und Anleihen 0,1%, Derivate 0,01%
Was ein Derivatkontrakt im Sinne dieser geplanten Richtlinie ist, wird übrigens hier definiert: Im Anhang, Abschnitt C, Ziffern 4 bis 10.
Wenn man sich die Begründungen für die Einführung der Steuer durchliest (u.a. Einschränkung der Spekulation), kommt man aus dem Staunen eigentlich nicht mehr raus. Wenn ich mich nicht arg täusche, dann ergibt sich doch folgendes:
Kaufe ich z.B. 1 DAX-CFD (angenommener DAX-Stand: 6000), dann kostet mich das 0,01% * 6000 EUR= 0,60 EUR Finanztransaktionssteuer.
Kaufe ich für denselben Betrag „echte Aktien“ aus dem DAX, dann kostet mich das 0,1% * 6000 EUR=6 EUR Finanztransaktionssteuer.
Also entweder ich bin argumentativ auf dem Holzweg, weil ich mich im Paragraphendschungel verlaufen habe (was ich nicht ausschließen kann), oder das ist ein (ungewollter?) Booster für die Derivatebranche! Wenn man dann noch bedenkt, dass viele Derivate ja letztlich Konstruktionen sind, die einen synthetischen Kauf auf Kredit darstellen, wird die Verwirrung perfekt. Sollte das Zocken auf Pump gegenüber dem Kauf in bar tatsächlich steuerlich gefördert werden? Ein mögliches Argument wäre, dass die Emittenten von Derivaten ja in der Regel (oder auch nicht - ich kenne da ein paar Fälle...) ihre Positionen am "realen Markt" hedgen und somit quasi eine Doppelbesteuerung vorläge, wenn Derivate auch mit 0,1% zur Kasse gebeten werden. Allerdings hedgen sie nur für ihre Nettopositionierung, die sehr viel kleiner ist als das Brutto-Exposure.
Abgesehen davon kommt aber auf die Emittenten auch ein bisschen Mehrarbeit zu. Sie werden für jedes ihrer Wertpapiere auch noch steuerliche Daten liefern müssen. Denn die Broker können unmöglich für jedes Derivat selber die Bemessungsgrundlage ermitteln. Bei Aktien und Anleihen ist diese ganz einfach gleich dem Kurs.
Warten wir mal ab wie es weitergeht. Frankreich hat bereits großspurig angekündigt, mit „gutem“ Beispiel voranzugehen. Das würde ich sehr begrüßen, denn dann sind die negativen Folgen der Steuer in der Experimentierstube der Franzosen unmittelbar für jeden ersichtlich. Vielleicht rückt Europa dann doch noch von dieser Schnapsidee ab.
Daniel Kühn
Daniel Kühn,
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