Deutsche Post kann jahrelangen Rechtsstreit um staatliche Beihilfen ad acta legen
Kategorie: DAX - MDAX - TecDAX News | Datum: 02.09.2010
Die Europäische Kommission hatte die Post 2002 verpflichtet, staatliche Beihilfen in Höhe von 572 Millionen Euro zurückzuzahlen. Diese Summe hatte die Deutsche Post einst von der Bundesregierung für die Umstrukturierung des Paketgeschäfts erhalten. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe die Beihilfen zur Finanzierung einer aggressiven Preisstrategie verwendet, mit der sie die Preise der privaten Anbieter von Paketdiensten zwischen 1994 und 1998 unterboten habe. Die EU-Kommission hatte nach einer eingehenden Prüfung die Vorwürfe von Deutsche-Post-Rivalen wie dem US-Paketdienst UPS bestätigt gesehen.
Der Dax-Konzern hatte gegen das Urteil eine Klage erhoben und in erster Instanz Recht erhalten. Das Gericht hatte der Kommission mangelhafte Beweisführung attestiert. Dagegen legte wiederum die EU-Kommission Berufung ein, der Fall landete vor dem EuGH. Die höchste Instanz im europäischen Rechtswegesystem bestätigte nun am Donnerstag das Urteil der ersten Instanz.
Bild: ©www.deutschepost.de
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