München (BoerseGo.de) – Nach einer Klage von Steuerzahlern gegen den Solidaritätszuschlag, hat der Bundesfinanzhof in München nun sein Urteil getroffen. Der Bundesfinanzhof hat dem Urteil zu Folge keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des „Solis“.
Der Zuschlag erfülle seine Funktion, den Finanzbedarf des Bundes durch die Wiedervereinigung zu decken, so der Vorsitzende Richter Hermann-Ulrich Viskorf bei der heutigen Urteilsverkündung.
Der Solidaritätszuschlag liegt seit 1998 bundesweit bei 5,5 Prozent. Der Bund nahm mit der Abgabe im Jahr 2010 11,7 Milliarden Euro ein. Im Jahr 2011 wird mit Einnahmen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro gerechnet.
Christian Zoller
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