Atomsteuer: Eon und RWE bleiben unbeugsam

Kategorie: DAX - MDAX - TecDAX News | X - Energie-Versorger | Datum: 16.01. 11:38

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Essen/ Düsseldorf (BoerseGo.de) – Einem Pressebericht zufolge wollen die beiden Energieversorger Eon und RWE trotz des jüngsten Finanzgerichtsurteils aus Stuttgart weiter juristisch gegen die umstrittene Brennelementesteuer zu Felde ziehen. "Die Welt" berichtet am Montag, die Konzerne wollten erneut Rechtsmittel einlegen, sofern der Bund beim nächsten Brennelemente-Wechsel in einem der betriebenen Kernkraftwerke die Atomsteuer einziehen wird. Vergangene Woche hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg erstmals die Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt.

Nach derzeitigem Stand seien weitere Steuertatbestände absehbar, sagte ein Eon-Sprecher gegenüber der Zeitung. Dann werde Eon erneut rechtliche Schritte prüfen. Ein RWE-Sprecher sagte, der Konzern werde bei Vorlage des nächsten Steuerbescheids voraussichtlich ebenfalls erneut Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Vollstreckung beantragen. Das Unternehmen bleibe bei seiner Rechtsauffassung.

Im Herbst hatten Finanzgerichte in Hamburg und München erhebliche Zweifel geäußert, ob die von der Bundesregierung Anfang 2011 eingeführte Steuer mit dem Grundgesetz in Einklang stehe. Die klagenden Unternehmen RWE und Ein bekamen daraufhin insgesamt 170 Millionen Euro an bereits entrichteter Brennelementesteuer zurückbezahlt. In beiden Fällen stehe die Entscheidung der Revision vor dem Bundesfinanzhof in München an, so die Welt.

In Stuttgart vor dem FG Baden-Württemberg hatte der Energiekonzern EnBW geklagt und verloren. Nach Überzeugung der Finanzrichter ist die erhobene steuerliche Abgabe sowohl mit der Verfassung als auch mit europarechtlichen Vorschriften vereinbar.

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