Anlageberatungsprotokolle helfen nicht bei Investmententscheidung
Kategorie: Geldanlage | Datum: 30.04.2010
Unabhängige Vermögensverwalter sind seit Jahresbeginn gesetzlich verpflichtet, bei Beratungsmandaten die Kundengespräche zu einzelnen Anlageempfehlungen zu protokollieren. Dem Anleger soll ein Beweismittel für etwaige Schadensersatzansprüche an die Hand gegeben werden, daneben soll er in der Anlageentscheidung unterstützt und der Verbraucherschutz erhöht werden.
Nach Einschätzung Schlössers sei dies ein Zeichen dafür, dass das den unabhängigen Vermögensverwaltern entgegengebrachte Vertrauen so hoch ist, dass ein Bedarf für ein Beweismittel nicht gesehen wird. "Aus der Umfrage geht hervor, dass zahlreiche Kunden das Protokoll als eine bürokratische Formalität empfinden. Oftmals empfinden die Kunden dies als störend", schlussfolgert Schlösser.
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